Mediation in Zeiten von Corona
Die Pandemie hat uns weiterhin im Griff, weshalb leider noch immer gewisse Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen.
Nach der neuesten COVID-19-Basismaßnahmenverordnung vom 23.3.2022 müssen wir und unsere Klientinnen und Klienten in unserer Praxis eine FFP2-Maske tragen.
Um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu bieten, sind wir beide dreifach geimpft. In unserer Praxis haben wir die Sitzordnung so verändert, dass ein Sicherheitsabstand von 2 m eingehalten werden kann. Wir lüften und desinfizieren regelmäßig.
Aus Sicht der Mediation passt das Motto, das zu Beginn der Corona-Krise ausgegeben wurde (und inzwischen leider in Vergessenheit geraten ist), ganz besonders gut für getrennte Eltern – und das nicht nur in Zeiten der Pandemie: Auf Abstand gehen, aber (im Interesse der Kinder) zusammenhalten!
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Jetzt auch in unserer Praxis: Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung !
§ 95 Abs 1a Außerstreitgesetz schreibt vor, dass alle Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen, sich vorher nachweislich „über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder“ beraten lassen müssen.
Auch und gerade, wenn Ihre Scheidungsmediation erfolgreich ist, müssen Sie also beim Einreichen der Scheidung dem Gericht eine Bestätigung vorlegen, dass Sie bei einer solchen Beratung über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für Ihre minderjährigen Kinder waren.
Diese Beratung muss „bei einer geeigneten Person oder Einrichtung“ stattfinden, die auf der vom Familienministerium geführten Liste der anerkannten Beraterinnen und Berater aufscheint.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit Frau Mag. Waltraud Rametsteiner (www.psychotherapie-rametsteiner.at) eine solche anerkannte Beraterin in unserer Praxis haben!
Frau Mag. Rametsteiner ist als klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin bestens qualifiziert. Sie ordiniert an zwei Tagen in der Woche direkt in unserer Praxis und freut sich auf Ihren Anruf zwecks Terminvereinbarung unter +43 676 4212940.