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Jetzt auch in unserer Praxis: Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung !

§ 95 Abs 1a Außerstreitgesetz schreibt vor, dass alle Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen, sich vorher nachweislich „über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder“ beraten lassen müssen.

Auch und gerade, wenn Ihre Scheidungsmediation erfolgreich ist, müssen Sie also beim Einreichen der Scheidung dem Gericht eine Bestätigung vorlegen, dass Sie bei einer solchen Beratung über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für Ihre minderjährigen Kinder waren.

Diese Beratung muss „bei einer geeigneten Person oder Einrichtung“ stattfinden, die auf der vom Familienministerium geführten Liste der  anerkannten Beraterinnen und Berater aufscheint.

Wir freuen uns sehr, dass wir mit Frau Mag. Waltraud Rametsteiner (www.psychotherapie-rametsteiner.at) eine solche anerkannte Beraterin in unserer Praxis haben!

Frau Mag. Rametsteiner ist als klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin bestens qualifiziert. Sie ordiniert an zwei Tagen in der Woche direkt in unserer Praxis und freut sich auf Ihren Anruf zwecks Terminvereinbarung unter +43 676 4212940.