Häufige Fragen

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Was bedeutet Mediation?

„Mediation‟ kommt vom lateinischen „medium‟ (die Mitte) und bedeutet „Vermittlung in Streitfällen‟. Diese Form der friedlichen Konfliktbeilegung gab es zu allen Zeiten und in allen Kulturen. In Österreich wird Mediation auch gesetzlich definiert, und zwar als „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen‟ (§ 1 Zivilrechts-Mediations-Gesetz).

Ist Mediation eine Therapie?

Nein, ist es nicht ! Therapie – im Sinne von Psychotherapie – wäre die Behandlung und Aufarbeitung seelischer Konflikte, die sich in einem Menschen abspielen. In der Mediation geht es hingegen um die Bearbeitung von zwischenmenschlichen Konflikten. Dabei werden zwar die Persönlichkeiten der Konfliktparteien, ihre Wahrnehmungen, Gefühle, Wünsche, Interessen und Bedürfnisse mit einbezogen; das Ziel ist aber nicht die innerseelische Heilung, sondern der Abschluss einer Vereinbarung, die beide Seiten als gerecht empfinden. Sollte eine Konfliktpartei auch eine Therapie brauchen, dann werden wir sie an geeignete Fachleute verweisen. In manchen Fällen kann das auch ein Grund für die Unterbrechung oder den Abbruch der Mediation sein.

Kann jedermann Mediation anbieten?

Die grundlegenden Prinzipen der Mediation kann – und sollte – jedermann (und -frau) erlernen; sie werden auch an manchen Schulen unterrichtet. Um aber – so wie wir – in die MediatorInnenliste des Bundesministeriums für Justiz aufgenommen zu werden und als „Eingetragene Mediatorin‟ oder „Eingetragener Mediator‟ arbeiten zu dürfen, muss man eine umfassende Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungseinrichtung absolviert haben.

Müssen MediatorInnen unparteilich sein?

Ja, in dem Sinne, dass wir selbstverständlich nicht einseitig zu Gunsten einer Konfliktpartei eingreifen dürfen. Wir dürfen – und sollen – aber sehr wohl bestehende Ungleichgewichte ausgleichen, indem wir der momentan „schwächeren‟ Partei helfen, ihre Anliegen genauso frei und selbstbestimmt zu vertreten wie die „stärkere‟. Unsere Aufgabe ist es nämlich auch, zu verhindern, dass jemand „über den Tisch gezogen‟ wird. Statt „unparteilich‟ verwenden wir daher lieber den Ausdruck „allparteilich‟: wer unparteilich ist, hilft keiner Seite – wer allparteilich ist, hilft beiden!

Ist jeder Konflikt geeignet für eine Mediation?

Prinzipiell ja, wobei es aber Unterschiede je nach Art und Dauer des Konflikts gibt. Die besten Erfahrungen haben wir dort gemacht, wo der Konflikt relativ „frisch“ ist und zwischen den Beteiligten eine längere Beziehung besteht, die auch weiter bestehen soll (Familie, Nachbarschaft, Schule, Geschäftsleben …). Sind die Beteiligten nur zufällig aneinander geraten (Beispiel: Verkehrsunfall) oder haben sie schon jahrelang erbittert miteinander gestritten, ist es viel schwieriger, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Kann eine Mediation parallel zu einem Gerichtsverfahren stattfinden?

Nein, weil diese beiden Konfliktlösungsmodelle völlig unterschiedliche Ansätze verfolgen:

Bei Gericht geht es darum, (vermeintliche oder echte) Ansprüche gegen den Willen des Anderen durchzusetzen. Jede Partei will den Richter/die Richterin von ihrer eigenen Sichtweise überzeugen, dass sie „Recht“ und die Andere „Unrecht“ hat. Bei diesem „Kampf ums Recht“ wird gerne mit gegenseitigen Schuldzuweisungen und „Anschüttungen“ gearbeitet, die das Gesprächsklima belasten oder ganz zerstören. Am Ende steht immer eine Partei (oft auch beide) als „Verlierer“ da.

In der Mediation versuchen wir dagegen, ein gutes Gesprächsklima aufzubauen, damit die Parteien das Problem miteinander besprechen, ihre Sichtweisen annähern und eine gemeinsame Lösung ausarbeiten können. Es geht darum, die Fixierung auf den eigenen „Rechtsstandpunkt“ aufzugeben und offen zu werden für kreative Lösungen, die die beiderseitigen Bedürfnisse berücksichtigen. Das muss behutsam angegangen werden und braucht nicht nur Zeit, sondern auch die innere Bereitschaft, den Kampf zu beenden und den Konsens zu suchen. Verzeihen können oder um Verzeihung bitten spielt dabei oft eine große Rolle. Die negative Dynamik eines Gerichtsverfahrens ist damit unvereinbar: Ein einziger „böser Brief“ vom Rechtsanwalt kann die in vielen Stunden mühsam aufgebaute Gesprächsbasis mit einem Schlag wieder zerstören.

Manchmal empfehlen die Gerichte in einem bereits laufenden Verfahren eine Mediation, weil sie annehmen, dass den Parteien damit besser gedient ist als mit einem Urteil. Damit stärken sie die Mediation als mögliche (und manchmal bessere) Alternative zum Gerichtsverfahren; das freut uns und wir unterstützen das natürlich. Allerdings betrachten manche Parteien (oder ihre RechtsanwältInnen) eine vom Gericht empfohlene Mediation nicht als Alternative, sondern als Nebenschauplatz zum Gerichtsverfahren, wo es gilt, möglichst viele „Punkte“ für ein späteres Urteil zu sammeln. Damit tragen sie den „Kampf ums Recht“ in die Mediation hinein und vereiteln von vornherein deren Erfolg.

Wir haben uns daher entschlossen, bereits gerichtsanhängige Fälle nur mehr dann zu übernehmen, wenn das Gerichtsverfahren noch vor Beginn der Mediation offiziell beendet, zurückgezogen, unterbrochen, innegehalten oder ruhend gestellt wurde.

Was ist ein „Erstgespräch über Mediation“ (§ 107 Abs 3 Z 2 Außerstreitgesetz)?

Mediation ist grundsätzlich freiwillig und funktioniert nicht unter Zwang, so lautet zumindest die herrschende Auffassung in Österreich. Wohl aber kann ein Gericht in bestimmten Fällen anordnen, dass die Parteien an einem „Erstgespräch über Mediation“ teilnehmen. Diese Möglichkeit ist in § 107 Abs 3 Z 2 Außerstreitgesetz geregelt und betrifft nur Konflikte über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte zu einem Kind.

Wir handhaben solche Erstgespräche so, dass sie noch nicht Teil der eigentlichen Mediation sind. Wir erkundigen uns darin über Ihren Konflikt, damit wir die Chancen für eine gütliche Einigung einschätzen können, und informieren Sie über den Ablauf der Mediation und die Regeln, die dabei einzuhalten sind.

Sie entscheiden dann gemeinsam, ob Sie die Innehaltung des Gerichtsverfahrens beantragen und eine Mediation beginnen wollen. Wenn nicht, stellen wir Ihnen eine Bestätigung darüber aus, dass Sie am Erstgespräch teilgenommen, aber keine Mediation begonnen haben.

Ist Mediation teurer als ein Gerichtsverfahren?

Im Gegenteil ! Wenn ein Streit zu Gericht geht und Rechtsanwälte eingeschaltet werden, kann es schnell sehr teuer werden. Bei Gericht gibt es eine Menge Kostenfaktoren, die einzeln und in ihrer Summe kompliziert und unübersichtlich sind. Dazu kommt das „winner takes all‟-Prinzip, wonach der Verlierer auch die Kosten des Gewinners zahlen muss!

Im Gegensatz dazu bleiben die Kosten einer Mediation überschaubar und in der Regel deutlich geringer. Nur ein Beispiel: Eine einstündige Scheidungsverhandlung mit Anwälten kostet für jede Seite rund 300 €, die „Verliererin‟ oder der „Verlierer‟ zahlt also 600 € pro Stunde. Bei uns zahlen Sie gemeinsam 240 € pro Stunde – und es gibt keine Verlierer!

Wie lange dauert eine Mediation?

Das hängt ganz davon ab, wie eskaliert der Konflikt ist und wie schwierig und kompliziert die Themen sind, die besprochen werden. Je nachdem, wie viele Sitzungen Sie brauchen und wie oft Sie dafür Zeit haben, können Sie üblicherweise damit rechnen, die Mediation binnen einiger Wochen abgeschlossen zu haben. Manchmal dauert es aber auch etwas länger.

Einen brauchbaren Anhaltspunkt liefern die Förderungsrichtlinien für die geförderte Familienmediation: Dort werden maximal 12 Stunden Mediation bezahlt. Das ist nach unserer Erfahrung ein guter Durchschnittswert.

Wie schaffe ich es, dass mein Konfliktpartner / meine Konfliktpartnerin mitmacht?

Es kann vorkommen, dass Sie gerne eine Mediation versuchen möchten, damit aber bei Ihrem Konfliktpartner / Ihrer Konfliktpartnerin auf Ablehnung stoßen. Was tun?

Wie erwähnt ist ein wesentlicher Aspekt der Mediation ihre Freiwilligkeit; niemand kann zur Teilnahme gezwungen werden. Möglich ist es aber, Ihren Konfliktpartner / Ihre Konfliktpartnerin von den Vorteilen der Mediation zu überzeugen – entweder im direkten Gespräch, oder falls das Misstrauen schon zu groß ist, durch Empfehlungen von dritter Seite, durch Informationen aus dem Internet – wie diese Website – oder gerne auch durch ein telefonisches oder persönliches Gespräch mit uns.

Muss ich Angst haben, mir in der Mediation eine Blöße zu geben?

Mediation kann nur funktionieren, wenn alle Beteiligten bereit sind, offen und ehrlich über den Konflikt und alle Hintergründe zu sprechen. Diese Offenheit soll im Fall des Scheiterns der Mediation nicht dazu ausgenützt werden, um der Konfliktpartnerin oder dem Konfliktpartner „eins auszuwischen‟. Deshalb bitten wir unsere Klientinnen und Klienten am Beginn der Mediation, sich schriftlich zu verpflichten, keine Informationen oder Unterlagen aus der Mediation ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten nach außen weiterzugeben. Selbstverständlich sind wir als Mediatorin und Mediator gesetzlich zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen über den Inhalt der Mediation auch nicht als Zeugen aussagen.

Was ist der Unterschied zwischen Mediation und Meditation?

Mediation ist Vermittlung in Streitfällen (siehe ganz oben). Meditation kommt dagegen vom lateinischen „meditari“ (nachdenken, überlegen) und bezeichnet eine spirituelle Konzentrationsübung, die in vielen Religionen und Kulturen verbreitet ist. Trotz der ähnlichen Bezeichnung, die manchmal zu Verwechslungen führt ;-), haben die beiden Verfahren überhaupt nichts miteinander zu tun.