Unser Angebot

„Vier Augen sehen mehr als zwei“ 

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In der Mediation ist es oft wichtig, die Perspektive zu wechseln und neue Sichtweisen zu entdecken. Dabei sind unterschiedliche Hintergründe und Erfahrungen sehr hilfreich. Deshalb haben wir uns entschlossen, unsere unterschiedlichen beruflichen und persönlichen Zugänge zu vereinen und als Team zu arbeiten.

Durch diese Co-Mediation können wir Sie noch umfassender und kompetenter bei der Konfliktbearbeitung unterstützen. In Familiensachen ist diese Form der Mediation außerdem Bedingung für eine Kostenübernahme (Förderung) durch das Familienministerium.

Wir bieten Mediation unter anderem in den folgenden Sparten an:

  • Ehe und Familie (Scheidung, Unterhalt, Obsorge, Besuchsrecht, Erbschaft…)
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Arbeitswelt (Kündigung, Entlassung, Konflikte in Arbeitsgruppen und -teams…)
  • Schulmediation

Und soviel kostet es:

Unser Honorar beträgt 240 € pro Stunde.
Wenn Sie sich die Kosten mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner teilen, zahlen Sie also jede/r 120 € in der Stunde.

Für Erstgespräche über Mediation (§ 107 Abs 3 Z 2 Außerstreitgesetz) gilt ein ermäßigter Stundensatz von 180 €. Solche Gespräche dienen nur der Information und sind nicht Teil der eigentlichen Mediation (siehe: „Häufige Fragen“).

Für Telefonate, Briefe oder E-Mails, die über bloße Terminvereinbarungen, Bestätigungen oder einfache Auskünfte hinausgehen, werden 120 € pro Stunde Zeitaufwand verrechnet.

Für Familienmediationen besteht, abhängig vom Einkommen und von der Anzahl der Kinder, die Möglichkeit einer gänzlichen oder teilweisen Übernahme der Kosten  durch das Familienministerium im Rahmen des Familienlasten-Ausgleichsgesetzes (FLAG). Von der Kostenübernahme ausgenommen sind allerdings das Erstgespräch über Mediation und die Kosten für Telefonate, Briefe oder E-Mails.

Geförderte Familienmediation nach dem FLAG:

Die Förderung kann gewährt werden, wenn das gemeinsame Einkommen der Konfliktpartner unter einem bestimmten Betrag liegt. Ihre konkrete Höhe ist abhängig vom Einkommen beider Partner und von der Anzahl der Kinder. Eine genaue Übersicht erscheint, wenn Sie den folgenden Link anklicken:

Tariftabelle 2023

Ein Paar, das eine geförderte Mediation in Anspruch nehmen will, muss uns zuerst seine Einkommensbelege und gegebenenfalls einen Nachweis der Unterhaltspflicht für die Kinder vorlegen. Damit berechnen wir die Höhe der Förderung und den Selbstbehalt, den das Paar an uns zahlen muss (kann zwischen 0 und 164 € pro Stunde betragen). Dann fragen wir an, ob die Förderung bewilligt wird.

Die Bewilligung wird binnen weniger Tage erteilt. Sobald sie da ist, können wir mit der Mediation beginnen. Gefördert werden maximal 12 Stunden, wobei die einzelnen Sitzungen im Abstand von 14 Tagen stattfinden sollten und mindestens einmal im Monat stattfinden müssen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht leider nicht; die Bewilligung hängt davon ab, wie viel Geld gerade im „Fördertopf“ ist. Reicht es nicht mehr für die geplante Mediation, wird die Bewilligung abgelehnt. Der Topf wird aber wieder nachgefüllt, sodass Sie nach einer gewissen Wartezeit mit einer Bewilligung rechnen können.

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